Ehe, Partnerschaft und Familie
Ob Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft: Je nachdem, für welche Form des Zusammenlebens Sie sich entscheiden, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind
- Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen.