Sobald Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen haben, laufen Sie Gefahr, diese auch wieder zurückzahlen zu müssen. Die Gerichte können - und das hängt von Ihrem Einkommen ab - Rückzahlungsraten festlegen. Liegt Ihr Einkommen über der Bemessungsgrenze, müssen Sie sich an der Prozesskostenhilfe beteiligen und diese in Raten, ggf. nur teilweise, zurückzahlen.
Die Rückzahlung endet spätestens mit der 48sten Monatsrate (also nach 4 Jahren) oder mit der Rückzahlung der Verfahrenskostenhilfe, je nachem, welcher Fall zuerst eintritt.
Wenn Ihr Verfahren (nur so als Beispiel) 2.000 Euro gekostet hat und Sie im Monat 15 Euro zurückzuzahlen haben, sind Sie nach 48 Monaten (und der Zahlung von 720 Euro) aus dem Schneider. "Schlimmer" sieht es aus, wenn Sie mehr Geld verdienen. Aber dann ist die Verfahrenskostenhilfe ja wohl auch nicht wirklich notwendig. Oder? Schließlich soll Verfahrenskostenhilfe ja nur sicherstellen, dass jeder Bürger, unabhänig vom Einkommen, die Möglichkeit hat, seine Interessen vor Gericht zu vertreten.
Anrechenbares Einkommen | Monatsraten |
---|---|
€ | € |
bis 15 | 0 |
50 | 15 |
100 | 30 |
150 | 75 |
300 | 95 |
400 | 135 |
450 | 155 |
500 | 175 |
550 | 200 |
600 | 225 |
650 | 250 |
700 | 275 |
750 | 300 |
über 750 | 300 plus alles, was über 750 Euro liegt |