Wenn der Rechtsfall eintritt....
...kann es schon zu spät sein. Handeln Sie rechtzeitig, am besten noch in der Planungsphase.
Beraten Sie mit Ihrer Anwältin, wie Sie sich am besten absichern können.
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Auch das öffentliche Baurecht spielt bei der Planung Ihres Bauvorhabens eine wichtige Rolle.
Das öffentlich-rechtliche Planungsrecht findet sich im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordndung (PlanZVO). Die Rechte aus dem Grundeigentum werden durch die Gesamtheit der baurechtlichen Regelungen eingeschränkt. Der Grundeigentümer muss diese Beschränkungen entschädigungslos hinnehmen, wenn sie sich im Rahmen der sog. Sozialbindung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 2 Grundgesetzes bewegen („Eigentum verpflichtet“). Verlassen die Beschränkungen im Rahmen der Eigentumsbindung, dann stellen sie eine Enteignung dar, die entschädigt werden muss (Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz).
Die Bauleitplanung ist das Endglied eines Planungsprozesses, dessen Ausgangspunkt die Raumordnung in Bund und Länder ist. Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden; sie stellen die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen) in eigener Verantwortung auf.
Die Bauleitplanung ist nicht nur ein Selbstverwaltungsrecht für Gemeinden, sondern, wie sich aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt, auch eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; d. h., um die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken.
Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (zum Beispiel Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung, Zahl der notwendigen Stellplätze), an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze) sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz).
Die wichtigsten Grundlagen des Bauordnungsrechts finden sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Daneben gibt es Regelungen in Garagen-, Feuerungs-, Versammlungsstätten- und Verfahrensverordnungen.
In den Bauordnungen der Länder ist auch geregelt, welche Verfahrensarten für den Bauherrn zur Verfügung stehen, z. B. in Baden-Württemberg das Bauantragsverfahren, das vereinfachte Verfahren oder das Kenntnisgabeverfahren.